Benennung von Ansprechpartner
Mir ist Aufgefallen, dass bei Verarbeitungstätigkeiten und Fachapplikationen jeweils die Ansprechpartner eines anderen Verfahrens genannt werden sollen. Bei der Verarbeitungstätigkeit der Ansprechpartner der Fachapplikation, bei der Fachapplikation der Ansprechpartner des It-Verfahrens.
Sollte dies nicht besser über die Abhängigkeiten gelöst werden? Wenn auch hier jemand benannt werden soll der für den technischen Teil zuständig ist würde ich beim Technischen Ansprechpartner bleiben. Ich befürchte das es ansonsten zu Verwirrungen kommen könnte, da einige Personen nicht wissen werden wer für die Applikation zuständig ist.